Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 12126/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 362 Abs 1 AO, § 362 Abs 2 S 2 AO
Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme: Behauptung psychischen Drucks aufgrund eines Schreibens bei zwischenzeitlichen sachlicher Äußerung gegenüber dem FA - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 362 Abs 2 S 2 AO
Unwirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen finanzrechtliche Bescheide im Falle einer wirksamen Rücknahme des Einspruchs; Nachträgliche Geltendmachung einer Unwirksamkeit der Einspruchsrücknahme im Falle einer unzulässigen Einwirkung auf die Willensbildung des Steuerpflichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Einspruchsrücknahme bei grob fehlerhaften Auskünften des FA sowie aufgrund starken psychischen Drucks wegen Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bei einer Außenprüfung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Einspruchsrücknahme bei grob fehlerhaften Auskünften des FA sowie aufgrund starken psychischen Drucks wegen Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bei einer Außenprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 12126/08
- BFH - I B 155/10 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2010, 2049
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- FG München, 01.04.1993 - 9 K 4136/92
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 12126/08
Die Klägerin beruft sich dazu auf ein Urteil des Finanzgerichts München vom 01. April 1993 - 9 K 4136/92, veröffentlicht in juris.In diesem Sinne hat auch das FG München in der von der Klägerin zitierten Entscheidung ausgesprochen, dass die Rücknahme eines Rechtsbehelfs als unwirksam anzusehen sei, wenn bei einem rechtsunkundigen und unerfahrenen Steuerpflichtigen durch sachlich grob fehlerhafte Belehrungen der Finanzbehörde über die tatsächliche Verfahrenslage falsche Vorstellungen erweckt werden und wenn der Steuerpflichtige außerdem durch die Initiative dieser Behörde veranlasst worden ist, eine prozessuale Erklärung abzugeben, deren Folgen er offensichtlich gerade nicht wollte (FG München, Urteil vom 01. April 1993 - 9 K 4136/92, juris).
- BFH, 29.06.2005 - II R 21/04
Einspruch: Unwirksamkeit der Rücknahme
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 12126/08
Eine derartige unzulässige Einwirkung des Finanzamtes auf die Entschließungsfreiheit des Einspruchsführers scheidet aus, wenn dieser selbst bzw. sein Bevollmächtigter rechtskundig oder sachkundig ist (BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 - II R 21/04, BFH/NV 2005, 1964, unter II.1.b) der Gründe). - BFH, 01.09.1988 - V R 139/83
Besteuerung von Umsätzen in Umsatzsteuerbescheiden gegen die Unternehmereinheit - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 12126/08
Allerdings kann nachträglich die Unwirksamkeit der Einspruchsrücknahme mit Erfolg geltend gemacht werden, vgl. § 362 Abs. 2 Satz 2 AO, jedoch nur in krassen Fällen unzulässiger Einwirkung auf die Willensbildung des Steuerpflichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 01. September 1988 - V R 139/83, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1989, 206, unter 1.b) der Gründe).